OFB "Kirchlinteln"

Detailliste

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1971 Hermann Hinrich Carstens , 1791 Otersen bei Verden, 1841 Otersen bei Verden, Schuster; Aufenthaltsort: Otersen bei Verden
  I) 30.04.1812 Kirchlinteln bei Verden, Q: Titel: Kirchlinteln-Zivilstandsregister-Heiraten-Proclamationen, Kurztitel Ablage: 09 , 1812-06 Heute den sechzehnten April eintausend achthundert zwölf morgens zehn Uhr erschien, vor mir dem Maier Conrad Witte Canton Verden Departement der Weser Mündung einer, Seits der Bräutigam Johann Jürgen Sandmann Schmiedemeister zu Stemmen drey und, dreyßig Jahre alt und voljähriger Sohn des weil. Jürgen Hinrich Sandmann Schmiedemei-, ster aus Stemmen und weil Mutter Maria Dorothea gebohrene Seemann anderer Seits die, Braut Anna Margrethe Kochen zu Wittlohe zwey und zwanzig Jahre alt und voljährige, Tochter des Andreas Koch zu Wittlohe und Häußling und weil. Mutter Magdalena Dorothea, gebohrene Borstelmann und der noch lebende Vatter der Braut und der Bräutigam bathen, daß ich zur Abschließung ihrer Ehe schreiten möchte. Verwant sind diese Personen nicht, unter einander. Es legte der Bräutigam seinen Geburtsschein vor woraus erhaltet daß er, voljährig sey die Toetenscheine seiner beiden Eltern die Totenscheine seiner vier Groß-, eltern, die Braut liefert ihren Geburtsschein der ihr voljähriges Alter erweist den Toten-, schein ihrer Mutter. Nachdem nun die beiden Aufgebothe ergangen waren daß erste den, ersten Sontag des Monats Aprill mittags zwölf Uhr daß zweite den zweiten Sontag des, Monats April zwölf Uhr und nach dem zur gesetzten Frist keine Einrede geschehen sey, so wurde nun der zugleich erscheinende Vatter der Braut gefraget ob er die Einwilligung in, diese Ehe geben wollte und er dieses erklärte so wurden nun alle Scheine nebst der, Proclamationsurkunde ihnen vorgelesen hier auch der Bräutigam gefraget ob er seine, gegenwärthige Braut zur Ehe begehrte welches er mit einem lauten Ja beantwortete so, wie auch die Braut dieses tat so wurden Ihnen aus dem Gesetz Formular vorgelesen daß, sechste Capittell von den Rechten und Pflichten der Eheleute auch gefraget ob sie in Gü-, tergemeinschaft mit einander leben wollten oder eine Ehestiftung entwerfen lassen, wollten sie also in Gütergemeinschaft mit einander leben nach diesem alle unter ihnen, durch das Gesetz sie von mir für rechtmäßige Eheleuter erklärt Die vier Zeugen dieses, Trau Acte mit kein verwant, Peter Wilhelm Müller Müller zu Stemmen ein und sechzig Jahr, Hinrich Wilhelm Dormann Müller zu Stemmen acht und dreyßig Jahre alt aus Stemmen, Hermann Storg Häußling aus Ottersen vier und dreyßig Jahre alt, Johann Christoph Hogreffe aus Wittlohe acht und vierzig Jahre alt, Nachdem die gegenwärthige Urkund ist aufgenommen ihnen vorgelesen und von die, Brautleute und mir ist unterschrieben worden, Johann Jürgen Sandtmann Anna Magreta Kochen, Andeas Koch, Peter Wilhelm Müller, Johann Christopher Hogrefe,, Hermann Storch Hinrich Wilhelm Dohrmann, Conrad Witte Maier und Civil Beamter, ___________________________________________________________________________________________
 Margarethe Elisabeth Dierking , 1790, 1845 Otersen bei Verden


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Erzeugt am 29.11.2018 mit Ortsfamilienbuch © von Diedrich Hesmer
basierend auf Daten aus "_orig_2018-11-29_kirchlinteln_u.ged"