Meierbriefe waren Pachtverträge für Grundbesitz. Die Briefe wurden von den Grundbesitzern (Kirchen, Landes / Stadtherrschaft) für die Pächter (genannt "Meier") ausgestellt.
Der Meierbrief (Pachtvertrag) war ein vorgedrucktes Formular und regelte die Pachtbedingungen wie
- den Pachtzins in Geld und Naturalien
- die Weitervererbung der Meierstelle im Falle des Todes des Pächters bzw.
- die Weitervergabe der Meierstelle infolge anderer Umstände (z.B. keine Erben)
- die Pflichten des Meiers (Pflege des Besitzes usw.)