Meierbriefe

Für die MAUS erstellt von Gisela Eberhard

Meierbriefe waren Pachtverträge für Grundbesitz. Die Briefe wurden von den Grundbesitzern (Kirchen, Landes / Stadtherrschaft) für die Pächter (genannt "Meier") ausgestellt.

Der Meierbrief (Pachtvertrag) war ein vorgedrucktes Formular und regelte die Pachtbedingungen wie

  • den Pachtzins in Geld und Naturalien
  • die Weitervererbung der Meierstelle im Falle des Todes des Pächters bzw.
  • die Weitervergabe der Meierstelle infolge anderer Umstände (z.B. keine Erben)
  • die Pflichten des Meiers (Pflege des Besitzes usw.)

Der Freikauf beendete die Bemeierung. Die Meierstelle wurde Eigentum des ehemaligen Meiers.

Aus einem Meierbrief und besonders aus den beigefügten Anlagen kann der Familienforscher folgende Informationen bekommen:

  • die Namen der Pächter in Erbfolge
  • die Lage des Grundstückes
  • Datum des Vertrages
  • Name der Ehefrauen
  • Informationen zur Wiederverheiratung des Pächters oder seiner Witwe
  • zu den Kindern
  • zur genauen Lage des Grundstückes

In den von Frau Gisela Eberhard erfassten Daten sind folgende ausgewertete Quellen enthalten:

  • Meierbriefe und Meierstellen der Hauptschule
  • Meierbriefe und Meierstellen des Domes
  • Meierbriefe und Meierstellen der Höfe
  • Meierbriefe und Meierstellen aus Burg
  • Meierbriefe und Meierstellen aus Vegesack
  • Meierbriefe und Meierstellen der Regierung Stade
  • Protokolle und Verträge zu den Meierbriefen

Sämtliche Namen aus den Meierbriefen und beigefügten Dokumenten sind in der Datenbank erfasst. Maßgeblich für die Schreibweise ist der jeweilige Meierbriefkopf.