Munsterman, Thomas Zuwanderer, ihm wurde das Bremer Bürgerrecht am Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1583 zuerkannt, nachdem Tonjes Herman und Johan Nortloh die Bürgschaft für ihn übernommen hatten. Seinerseits bürgte er am Freitag nach Hl. 3 Könige 1585 gemeinsam mit Adam Lechtenow für den Neubürger Hinrick Ekenbrok. ad P.8.A.19.a.3.-