Nanning, Tidemann Bremer Bürger und Schiffer, segelte im Jahr 1357 trotz des Verbotes in der Fastenzeit von hier nach Flandern; er wurde deshalb verfestet, entfloh jedoch mit Weib und Kind. HR Bd.1 In Sartorius, Urkundliche Geschichte des Ursprungs der Hanse Bd.2 wird dieser Vorfall am Anfang der von Schene u. Rynesberch angeführten Gründe für die Ausstoßung Bremens aus der Hanse zitiert. Seite 455 ff.