Brinckman, Berendt Gehörte zu den am 13.4.1581 für den Wachtdienst in jeder 3.Nacht verpflichteten älteren Bürgern oder Einwohnern - wohl meist Seeleuten, die dafür jährlich 10 mc erhielten. Jb 26. Er hatte im Jahr 1572 das Bürgerrecht erlangt. Jurat et fideiussit 1583 bei einer Einbürgerung. Steht im Accise-Einnahmenregister von 1586 auf Seite 150, als er für eingekaufte Ware steuern mußte. Seine Bürgeraufnahme wurde durch Claus Hermans und Hinrick Eschenhorst verbürgt. Er bürgte nach Johannis 1583 für Johan Kappelman.- ad P.8.A.19.a.3.-