von Bremen, Hans 4 Johan ! Mit nur einer Mehlladung im Berichtsjahr ist er auf Seite 377 des Akzisebuches vertreten. SA 1546, 50.- Er war im Bürgerbuch nicht als Neubürger vermerkt, aber seine Ehefrau Anne wurde am Freitag nach Johannes Babtist 1559 eingebürgert, ihr Bürge war Borchard Herde der Jüngere.- ad P.8.A.19.a.3.- Ein weiterer Johan mit Ehefrau Anne wurde schon am Donnerstag nach Johan Babtist 1546 Bürger, es bürgten Wilken Hudeman und Hinrick Stenwech.- Es handelte sich bei dem zuvor genannten um EINEN Johan, aber um 2 Ehefrauen mit Vornamen Anne, die zuerst im Jahr 1546 gemeinsam mit ihrem Ehemann, 1559 nur als 2. Frau Bürgerin wurden! Ein GLEICHNAMIGER JÜNGERER empfing 1579 Freitag nach 3 Könige Bürgerrecht, es bürgten Arnt Tyle und Johan Wandtscherer. ad P.8.A.19.a.3.- Trium Regum 1587 wurde ein weiterer Jüngerer zusammen mit 2 anderen Neubürgern als civium filii bezeichnet, sie stellten keine Bürgen.