Kalckman, Johan Grobschmied, Sohn des Gerdt, nach dessen Tod er lt. Schütting-Rechnungsbuch ernannt wurde zum "smidt des Schüttings", wobei er jährlich für die Arbeiten am Haus, an den beiden Mühlen, am Tonnenschiff sowie Ketten und Seetonnen bedeutende Zahlungen erhielt. Bei den jährlichen Abrechnungen wurde wacker gezecht. Im November wurde 1604 mit seiner Witwe abgerechnet, und als Nachfolger Luder Kalckman angenommen. FW. Das Bürgerrecht hatte er erst am Freitag nach 3 Könige 1593 erworben als "civis filius". ad P.8.A.19.a.3.-