Kind, Eler Kaufmann, wurde im Jahre 1503 zum Ratsherrn gekoren, starb 1526. RGL. Antonii 1499 wird ihm eine Rente aus dem Hause des Claus Teteman in der Langenstraße verpfändet. Montag nach Exaudi 1500 bescheinigt der Rat, von Eler als Baumeister des Wardamms 150 mc und 100 mc zu Löhnen für die beim Stadtgraben beschäftigten Arbeiter erhalten zu haben. Am 10.7.1505 vergleicht sich der Rat mit Gheseke Kind, Witwe des Eler Kind u. ihrem Sohn Johan wegen der Rückzahlung der von Eler geliehenen 101 mc. SR II, 288.- 1500 leistete er gemeinsam mit Hinrick Baller Währschaft und verkaufte an Tymme Witteborg ein Haus bei Sunte Marten. 1512 war er Vormund für Hinrick Baller. Als 1529 Gerd Wittenborch an Hinrick Bliffernicht sein Haus bei St. Marten verkaufte, war das östlich angrenzende als das des Eler Kind bezeichnet. LB.