Kock, Karsten 2 Carsten ! Empfing eine Partie Heringe, für die er die zugehörige Gebühr lt.Akzisebuch Seite 140 zahlte. SA 1570,81.- Am Freitag nach Johannes Babtist in Jahr 1531 und noch mehrfach in den folgenden war er gelegentlich der Einbürgerungen als fideiussor tätig. ad P.8.A.19.a.3.- Bürgerrecht hat er 1532 am Freitag nach Joh. Babtist erworben, es bürgten Mester Johan Platensleger und Segelke Meyger. Er war Ratsdiener, verbürgte sich 1542 zu Joh.Babtist für Gretke, Johan Raschens Ehefrau, und am Donnerstag nach Joh. B. 1545 mit Hinrick Milde für Hinrick Hermans.- Am 29. März 1641 wurde Carsten Cock, Herman Cocks eines gewesenen Bürgers Sohn, mit dem Bürgerrecht einem Feuerrohr und Seitgwehr ausgestattet.