Körneman, Luder Er erhielt im Jahr 1601 das Bürgerrecht.- In dem Accisebuch für die Einnahmen des Jahres 1609 findet er sich in Band I auf den Seiten 2,3,7,25,45,63,77,160,161,208, sowie in Band II auf Seite 13,35,37,44,50,77,187 und 189 als Käufer von Schottsalz, Tran, Linnen, eingelegtem Hering, stap.Käse, Seife ets. - Bei seiner oben vermerkten Einbürgerung am 27.April wurde er als Sohn des Bürgers Hinrick K. bezeichnet, brauchte daher keine Bürgen zu stellen, und erhielt Busse und Seitgewehr. ad P.8.A.19.a.3.-