Kope, Gerd Bremer Bürger, erwähnt am Gerichtstag 1467, als Johan van Someren gegen Harmen Schildowen vor dem Rat wegen einer Stadt-Handfeste klagte, und von Gerd ein prinzipielles Urteil gefunden ist, dahingehend, daß eine unversehrte Handfeste für den Besitzer spricht, es sei denn, er hätte sie durch Diebstahl oder Raub erhalten. Jb. Er hat im Jahr 1457 die Währschaft übernommen, als die Ehefrau Rixa des Diderik van Lesse ihr Haus in der Obernstraße an Luder Isenbuttel verkaufte. RG.- Im Alter erwarb er am 22.1.1500 für 200 fl von der Stadt eine 6 %-Rente aus dem Rathaus und Weinkeller. VA 3, 117.