Cramer, Johan Setzschiffer der bremischen Bergenfahrer, beklagte, daß er zur Vertuschung von Frachtrechnungsdifferenzen im Oktober 1592 nach Strandung auf der Heimreise von Bergen beim Bullensiel das Schiff mit 80 Last Fracht und 22 mitfahrenden jungen Gesellen vom Berger Kontor seinem Schicksal überließ, trotz Vermahnung des Schiffers Hinrich Sang, und in Geestendorf die 3 mit der Nachforschung beauftragten Bremer Hohnholt, Brede und Siemers absichtlich irre führte durch die Aussage, es wäre da nichts mehr zu holen und zu bewachen an der Unglückstätte, während der dorthin gefahrene Regenstorp nur 3 Last geworfene Fracht feststellen konnte und dadurch mit dem Schiff freikam. Die sämtlichen Bergenfahrer strengten am 3.3. des Jahres 1600 gegen Cramer einen Prozeß an, weil zeitweilige Entziehung des Schifferpatens, die Nichtbeitreibbarkeit von Schadenersatz etc. nicht genügten; sie veranlagten; sie verlangten öffentliche Anprangerung und Buße. R 11 gg 2 b.