Kramer, Otto 3 Otto ! Seine Einbürgerung scheint nicht eingeschrieben zu sein, er bürgte am Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1575 zusammen mit Fredrick Bruns für den Neubürger Didrick Westermeyger, und am Freitag nach Johannes Babtist 1584 gemeinsam mit Herman Alers für den sein Bürgerrecht nachsuchenden Hinrick Schele. ad P.8.A.19.a.3.- Ein jüngerer Gleichnamiger, Sohn des Otto, wurde am 15.Dezember 1606 zum Bürgereid zugelassen u. mit Buse und Seitgewehr ausgestattet. Am 1. Juni 1637 wurde Otto Krahmer, weiland Otto Krahmers eines gewesenen Bürgers Sohn, mit einem Feuerrohr und Seitgewehr gerüstet und leistete seinen Bürgereid.