Krulle, Gerdt 2 Gertt ! Er empfing am Freitag nach Johannes Babtist im Jahre 1549 das Bürgerrecht, es bürgten Hinrick van Sulinge und Herman Voß. Seinerseits hat er 1551 am Freitag nach Johannes gemeinsam mit Didrick Beneke die Bürgschaft für den Neubürger Herman Krulle, und 1574 am Freitag nach Johannes zusammen mit Johan Runge für Lüder Simers übernommen. ad P.8.A.19.a.3.- Am 3.Februar 1623 wurde Gertt K. als civis filius pater Ernst Krulle zur Abstattung des Bürgereides zugelassen und mit Muskete und Seitgewehr gerüstet.