Krulle, Lüder (jun.) Karte I (sen.) Er war Sohn des gleichnamigen Bürgers, daher am 27.November ohne Bürgen bei seinem Eid, und bekam Feuerrohr und Seitengewehr. Das Heuerschillingverzeichnis von 1645 bezeichnete ihn als Groffbecker und veranlagte ihn im Anschari-Kirchspiel zu 6 Raten von je 1 Rtlr Gebäudesteuer. - Er gehörte zu Johan Lüers Rotte in des Berendt Rösing Aufgebotscompagnie. Am 14.December 1640 bürgte er gemeinsam mit Lüder Haueman. Am Freitag nach Heil. drei Könige des Jahres 86 wurde ihm das Bremer Bürgerrecht verliehen, und Hinrick Meyger zusammen mit Bruning Krudup übernahmen Bürgschaft für ihn. ad P.8.A.19.a.3.-