Cruse, Hans 2 Hans - Johan ! Bremer Bürger, weil er in den Jahren 1584 u. 1586 bei Einbürgerungen "jurat et fideiussit".- In dem letztgenannten Jahr steht er im Einnahmenbuch der Accise auf der Seite 28 gelegentlich Steuerentrichtung für angekaufte Ware. Im Jahre 1564 hatte er sich als Neubürger einschreiben lassen, wobei Johan Daneke und Fredrick Kruse für ihn Bürgschaft leisteten. ad P.8.A.19.a.3.- Bei seinen oben erwähnten Bürgschaften dagegen war der Johan Schorffman sein Mitbürge, sowohl für den Neubürger Johan Berens wie für Jochim Lyflander ad P.8.A.19.a.3.- Hanß Kruse von der Heyde auß Dithmarschen ist am 1. Oktober 1629 mit dem Bürgerrecht beliehen und mit 1 Muskete und Seitgewehr ausgerüstet, die Bürgschaft übernahmen Wentsell van Zürich und Albert Blome.-