Lampe, Tonjes 2 Tonnés ! Ihm wurde anscheinend als Zuwanderer das Bremer Bürgerrecht am Freitag nach Johannes Babtist im Jahr 1592 verliehen, als Johan Hoffslegher und Baldewin Schmitt die Bürgschaft leisteten. Seinerseits bürgte er noch am selben Tag zusammen mit Cornelius Voß für den Neubürger Hinrick Schlottbohm, und 1595 am Freitag nach Johannes Babtist gemeinsam mit Lambert tor Hoenbeke für Johan Rosemeiger.ad P.8.A.19.a.3.- Im Jahre 1626 wurde ein um eine Generation jüngerer Neubürger aufgenommen, siehe Kladde Seite 409.-