Lange, Johan 2 Johan ! Er hatte im Jahre 1589 das Bürgerrecht erhalten Lt.Eintrag im Einnahmen-Verzeichnis der Accise für die erste Hälfte des Wirtschaftsjahres 1609 im Band I Seite 130 sowie Band II Seite 1, 56 und 111 hatte er Rott = Unschlitt, Kork, Tran, Salzheringe, Dielenholz und Seife etc. erworben und jeweils die zugehörende Abgabe geleistet. Bei obiger Einbürgerung am Freitag nach Johannes Babtist brauchte er keine Bürgen, da Bürgersohn. Ein Gleichnamiger, ebenfalls Sohn eines Bürgers und somit von Bürgenstellung befreit, wurde am Freitag nach Johannes Babtist 1592 eingebürgert ad P.8.A.19.a.3.-