Lentz, Daniel Ein Eintrag über die Verleihung des Bürgerrechts an ihn scheint vergessen worden zu sein, da er ja bürgschaftsberechtigt war: er bürgte im Jahr 1592 am Freitag nach Johannes Babtist zusammen mit Gerdt rute für den Neubürger Johan van Osenbrügge, und am Freitag nach Johannes Babtist 1593 leistete er gemeinsam mit Bernt Otten die Bürgschaft bei der Einbürgerung des Jacob Fransen. ad P.8.A.19.a.3.-