Lubbe, Meinert Meinhard Er scheint der erste Zuwanderer dieses Namens, ihm wurde das Bremer Bürgerrecht am Freitag nach Heilige Drei Könige des Jahres 1571 zuerkannt, als Franz Steffen und Hinrick Holle für ihn die Bürgschaft übernahmen. Seinerseits leistete er am Freitag nach Johannes Babtist 1585 gemeinsam mit Jacob Kock für den Neubürger Johan Bokholt Bürgschaft. ad P.8.A.19.a.3.-