Luderssen, Johan Bürger, war durch den Tod seiner Frau in den Besitz einer Handfeste über 80 mc gekommen, die er an die Witwe Baller´sche verpfändet hatte, und die das Haus der Stiefkinder seiner Ehefrau belastete. Sie klagten gegen ihn, da gelegentlich der Erbteilung zwischen den Stiefkindern, nämlich der Sander´schen und anderen sowie ihrer Stiefmutter die letztere solche Handfeste verschwiegen hatte, und erhielten vom keys.Niedergericht das Urteil, daß sie nicht durch die Handfeste beschwert werden dürfen, und Luderssen die Baller´sche anderweitig abzufinden habe. Schedebuch fol.249 b.