Lüers(en), Lüder 2 Lüder ! Zuwanderer nicht erwähnter Herkunft, erlangte am 22.Januar 1602 das Bürgerrecht und Bewaffnung mit Feuerrohr und Seitgewehr. - Das Verzeichnis des Heuerschillings bezeichnete ihn als Ekenschüver-Knecht = Binnenschiffergehilfen im Jahr 1645, als es ihn im Stephani-Kirchspiel zu sechs Raten von je 18 gr einschätzte. - Er gehörte zu Dietrich Hoyers Rotte in Arendt von Horns Aufgebotscompagnie. Ein Gleichnamiger mit seiner Ehefrau Hille geb. Keding nebst ihren Kindern "fhie"(sollte wohl der damalige Kosename für Sohie sein) und Albert wurde im Jahr 1619 eingebürgert, siehe Kladde Seite 331.- Luder von Lüerßen leistete neben Herman Frölen am 19.July 1647 Bürgschaft für den Neubürger Cortt Wicke vom Felde, auß dem Ambt Vike. P.8.A.19.a.3.-