Osberni domini filius Heinricus 1233 steht er erstmals in der Reihe der consuln u. bezeugt 1239 des Erzbischofs Gerhard II. Schenkung 1/2 Hufe an das Willehadi-Capitel. Am 28.4.1251 steht er unter den Ratmannen, als der Stadtvogt und sie den Verzicht des Albert Rufus auf Güter in Arsten zugunsten des Deutschordenshauses in Bremen bestätigen. Nur als civis bezeichnet ihn die Urkunde des Domkapitels vom 12.7.1255 betr.Übertragung eines Gutes in Hiddigwarden, und zuletzt ist er am 1.3.1261 unter den Schwörenden für die Innehaltung der Bedingungen des Vertrages der Stadt mit Graf Johann v.Oldenburg wegen Sicherung des Verkehrs und gegenseitigen Rechtsschutzes. BU.