Bothe, Hermann Für einen erhandelten Posten Mehl wurde er gebührenpflichtig, siehe Akzisebuch Seite 34. SA 1570, 34. - Er wurde später Kramer, er hat am 3.März 1604 "dat Ambt gewunnen". MM 21. - Er oder Gleichnamiger wurde 1558 mit dem Bürgerrecht beliehen am Freitag nach Johan Babtist, es bürgten Reyner Bone und Johan Mathies; er bürgte 1564 am Freitag nach Joh. mit Gotke Bötker für Evert Skroder. ad P.8.A.19.a.3.-