Pape, Gert Im Jahre 1537 ließ er sich am Freitag nach Heil. drei Könige in das Bürgerregister eintragen und schwor seinen Bürgereid, es bürgten für ihn Johan Kammaker und Herman Pape. Seinerseits übernahm er zusammen mit Johan Kammaker am Freitag nach Johannes Babtist 1545 die Bürgschaft für den Neubürger Hinrick Rolappe. ad P.8.A.19.a.3.-