Poppe, Lüder 2 Luder ! Erhandelte Teer, für den er die Gebühr nach der Seite 34 des Akzisebuches entrichtete. SA 1546, 179. - Im anderen Berichtsjahr hatte er für Mehl zu steuern lt.Seite 75. SA 1570, 110. Ein Jüngerer, Luhr geschrieben, wurde im Jahre 1602 eingebürgert, siehe Kladde Seite 141.-