Pralle, Hinrich 2 Hinrich ! Am 18.Juni 1609 wurde er als civis filius, pater Carsten, durch Abstattung seines Eides eingebürgert, und erhielt eine Buse sowie Seitgewehr ausgehändigt. P.8.A.19.a.3.- Ein Gleichnamiger wurde im Jahr 1643 als Bürger aufgenommen, siehe Bürgerbuch-Kladde Abt. V. P.8.A.19.a.3.- Dieser bürgte am 19.März 1646 neben Johan Wyßlohe für den Neubürger Johan Pralle, vor der Statt Bremen bürtig. P.8.A.19.a.3.-