Tyling, Clawes 2 Personen! Er klagte am 14.11.1562 vor dem Niedergericht gegen Bernd Segebade. Qq.E.9.b.1.Seite 14. Vor 1628 gestorben, lt. dem für die neu erhobene Gebäudesteuer angelegten Heuerschilling-Register gehörte er zu Johann Frilings Rotte in Alerdt Kosters Bürgercompanie, und "die Tilingesche" entrichtete für ihr Haus im Ansgari-Viertel 20 Rtlr. Seit 1588 besaßen er und Ehefrau Marieke freitags nach Joh. Babtist das Bürgerrecht, im ersten Accise-Einnahmenbuch des Jahrhunderts er und Ehefrau Marieke freitags nach Joh. (Seine 2. Ehefrau Wubke Egenhusen erwarb am 15.11.1610 das Bürgerrecht. ad P.8.A.19.a.3.- ) vom Jahr 1609 steht er in Band I auf den Seiten 61, 56, 168 und 188 mit seinen Warenbezügen und deren Versteuerungen. Ein gleichnamiger Jüngerer war vom Broke im Erzstift Bremen bürtig, er gewann am 28. April 1636 das Bürgerrecht mit Bürgschaft von Johan Haase und Herman Schnittker, und wurde mit Muskete und Seitgwehr gerüstet. ad P.8.A.19.a.3.-