Smedes, Johan "Von Sturde", wurde am Freitag nach Johannes Babtist 1544 mit dem Bremer Bürgerrecht begabt, als Carsten Tribe sich für ihn verbürgte. Seinerseits bürgte er 1558 am Freitag nach Johannes Babtist zusammen mit Swer Boltman für den Neubürger Carsten Teerman, und auch bei Einbürgerung seiner Ehefrau Alheit am Freitag nach 3 Könige 1561 übernahm er die Bürgschaft. ad P.8.A.19.a.3.-