Sanders, Dirick Kläger vor dem Niedergericht am 3.2.1569 wider Johan Groning betreffend eine Geldschuld, dem Kläger wird der Eid der Bosheit (juramentum malitiae) auferlegt, den er auch zu leisten bereit ist, aber der Beklagte sagt, er wolle "tho vorhodinge des darup ohme gelikesfalles tho erkannten jurmenti litis decisivi", obwohl er bereits bezahlt hatte, noch einmal zahlen, worauf er verurteilt wurde. Jb 35. Er war Angehöriger der St. Annen- Brüderschaft, 1577 ihr Rechnungsführer. Am 14.11.1562 klagte er vor dem Niedergericht gegen Johan Wichman. Qq.E.9.b.1. Seite 15.- Am 25. Mai 1563 klagte er mit 3 Consorten beim Niedergericht gegen Johan Wichman. Qq.10.E.9.b.1. Seite 148 am 19. Juni gegen Wilm Reiners.- Eingebürgert 1560 Freitag nach 3 Könige, bürgte 1566 nach Johannes mit Hinrick Sprenger für Diderick Witting. ad P.8.A.19.a.3.- und 1575 nach Joh. mit Gert Daveman f. Ernst Boldewyn.-