Sarninghusen, Hinrick Ihn wurde am Freitag nach Heilige drei Könige im Jahr 1561 Bremer Bürgerrecht zuerkannt, nachdem Lüder Sarninghusen und Eler Elers die Bürgschaft für ihn übernommen hatten. Seinerseits bürgte er am Freitag nach Johannes Babtist 1569 gemeinsam mit Herman Lutterman für den Neubürger Johann Block. ad P.8.A.19.a.3. - Am Freitag nach Johan Babtist 1583 übernahmen er und Christoffer Rubusch die Bürgschaft für Rolf Stattlander. -