von Bremen, Conrad Er nebst Hartwich, Fulcward und Heinrich, Kaufleute von Bremen, werden am 8.10.1224 auf Befehl König Heinrichs III. von England mit ihrer Kogge und Ladung freigelassen. HU Bd.1.- Am 3.1.1225 erhalten er und Wilhelm mit anderen deutschen Kaufmannen vom König die Genehmigung zum Handel bis zum 24.6., gegen Entrichtung der üblichen Abgaben. HU Bd.1.