Badermann, Tyes Am 2.Dezember 1611 wurde er als Neubürger eingeschrieben und zum Eid zugelassen,Bürgschaft für ihn leisteten Hanß Bulhop und Henrich Hemmelrich.Von der sonst stets bei Bürgeraufnahmen vermerkten Bewaffnung wurde offenbar abgesehen. P.8.A.19.a.3. Seite 222,-