Siedenborch, Hinrich 2 Hinrich ! Er erhielt das Bürgerrecht im Jahr 1645, und ist in dem Heuerschillingverzeichnis dieses Jahres als "Vischerknecht", also Fischergeselle, angegeben; er hatte im Kirchspiel St.Stephani 6 Raten zu je 18 gr Steuer für seine Unterkunft zu entrichten. - Gehörte zu des Johann Meyer Rotte von Arendt von Horns Aufgebotscompagnie. Hinrich de Elter wurde im Jahre 1646 als Bürger aufgenommen, siehe Kladde Seite 30.-