Sprenger, Berndt Als Bürgersohn, also ohne Gestellung von Bürgen lediglich zur Eidesleistung wurde er am Freitag nach Heil.3 Könige des Jahres 1570 eingebürgert, seines Vaters Vorname dabei nicht vermerkt. Er leistete am Freitag nach Johannes Babtist zusammen mit Johan Chorengel Bürgschaft für den Neubürger Peter van Colln. ad P.8.A.19.a.3.-