de Stadis, Alexander Ersterwähnt als Bürger und Zeuge am 27.9.1256 bei Alexander von Bardenfleths Verzicht auf Besitz in Stackkamp zugunsten des Deutschen Hauses in Bremen, dann am 1.3.1261 bei Beeidigung des Verkehrsvertrags mit den Oldenburgern, und am 14.8.1262 als Ratmann, Zeuge weiter 1264, 1265, 1269, 1270, 1272, 1275, 1276, 1277, 1278. Am 6.5.1267 vermachte er dem Ansgar-Capitel 2 Häuser mit der Bedingung, das diese erst nach dem Tod seiner Frau von der Kirche genutzt werden und ließ1278 sein Testament vom Rat beglaubigen, wobei außer Verfügung über Hausbesitz noch Memorien für seine Eltern, sich und seine Frau eingerichtet wurden. Am 6.7.1289 ist noch von Beginenhäusern geurkundet, als Erzbischof Giselbert Ansprüche des Ritters Heidenreich von Selsingen auf diese Güter zurückweist. Um zwei von ihm hinterlassene Häuser stritten Capitel St. Anscharii und Familie Doneldey als Erben des Alexander bis zum 27.5.1307 mit Eingaben bis zum päbstlichen Curie, ein Schiedsspruch wies dann jeder der Parteien ein Haus zu. BU.