Stalmann, Helmeke Er erwarb einen Posten Mehl und beglich hierfr Gebühr, siehe Akzisebuch Seite 364. SA 1546, 215. - Seine Einbürgerung wurde anscheinend im Bürgerbuch nicht ver-merkt, seine Ehefrau Wunneke hatte am Freitag nach Heilige 3 Könige des Jahres 1543 das Bürgerrecht erlangt, es bürgte Evert Kule. ad P.8.A.19.a.3. - Ein Gleichna-miger wurde am Freitag nach Johannes Babtist 1578 als Bürgersohn eingebürgert, der Vatersname aber nicht angegeben. ad P.8.A.19.a.3.-