Starke, Hinrick 2 Hinrich ! Da er am Freitag nach Johannes Babtist im Jahre 1589 zusammen mit Johan Hase bei Einbürgerung des Herman Malstede die Bürgschaft übernahm, ist er also selbst bereits voher in den Besitz des Bürgerrechts gekommen. Der Gleichnamige, welcher sich im Jahr 1606 in das Bürgerbuch einschreiben ließ, muß also ein anderer Jüngerer gewesen sein, siehe Kladde Seite 164.-