Stadtlander, Didrick Von einer Einbürgerung war in der des Bürgerbuches nichts zu finden, doch dürfte er als Bürger gelten, weil er bei Einbürgerungen als Bürge tätig wurde: Am Freitag nach Johannis Babtist des Jahres 1583 hat er gemeinsam mit Marten Voß für den Neubür-ger Cort Borcherding gebürgt, und am selben Tag ebenfalls zusammen mit Marten Voß für den Neubürger Jost Heldt. ad P.8.A.19.a.3.-