van Stettin, Johann Barbiermeister, aber nicht dem Amt angehörend. Wird 1510 von diesem verklagt, weil er Wunden verbunden und behandelt hat, und der Rat entscheidet zugunsten der "selschup der barberer". VA 4, 125. Margarete Mester Johans Frowe erwarb am Freitag nach Heilige drei Könige 1535 das Bürgerrecht, die Bürgschaft übernahm Cort Tribbe. ad P.8.A.19.a.3.-