Stöver, Hinrich Karte III 2 Hinrich ! Sein Haus in der Steffens-Stadt wurde 1628 zu 11 Rtlr 8 gr Heuerschilling eingeschätzt, er war dort Hermann Wehmeyers Rotte in Johann Eggers Companie des Bürgeraufgebots zugeordnet. Vor 1645 ist er gestorben, als seine Wittib ebenda vom Heuerschillingverzeichnis zu 6 Raten je 54 gr Wohnsteuer veranlagt wurde im Bereich der Rotte des Hinrich Veltman von Lüder Jebelmanns Aufgebotscompagnie. Von auswärtiger Herkunft, hatte er am 18. Juni 1612 Bürgerrecht, Hellebarde und Seitgwehr empfangen; Bürgschaft übernahmen Reincke Stöver und Johan Chorengel. Der spätere Gleichnamige erhielt im Jahre 1646 sein Bürgerrecht, siehe Kladde Seite 12.- Bürgte am 5.11.1646 neben Hanß Habe für den Neubürger Gertt Hoffmeister, von Oßnabrug bürtig, am 19.11.1649 gemeinsam mit Johan Zuckerbecker für Euert reimers, aus Stifft Oßnabrug bürtig, und am 26.11. mit Thomas Brage für Johan Eiffeler von Oßnabrug. P.8.A.19.a.3.-