Strobeling, Bernhard Bremer Bürger, dem am 14.4.1345 der Knappe Joh.Knoke für 2 mc eine Wurt in Arsten verpfändet, welche einen jährlichen Zins von 1 1/2 Verding gibt, Rückkaufrecht vorbehalten, aber Weiterverpfändung durch Strobeling erlaubt. BU. - Er war Neubürger des Jahres 1339, sein fideiussor war Meinert van Arsten. ad P.8.A.19.a.3.- Als "de Gerver" bezeichnet, bürgte er 1331 für Johan van Palborn, 1346 für Johan Strobeling.-