Stubbeman, Henrich 2 Henrich ! Civis filius, pater Henrich Stubbeman, leistete (nach erlangter Mündigkeit) am 11.März 1602 seinen Eid, und war damit eigebürgert, erhielt Helebarde und Seitgewehr; P.8.A.19.a.3.- Der Gleichnamige und ebenfalls civis filius, pater Albertt, wurde am 30.October 1615 für die Abstattung seines Eides zugelassen, mit Musquette und Seitgewehr gerüstet. P.8.A.19.a.3.-