Stuffen, Danell 2 (Steffen) Stuve ! Schmied, wird im Jahr 1533 als Jungmeister, 1548 und 1555 als Altmeister im Amts-buch geführt. Im Rhederbuch kommt er 1536 und ferner, im Schütting-Rechnungsbuch 1549 vor, und könnte auch mit dem Uhrmacher Daniel personengleich sein, der im Liebfrauen-Rechnungsbuch 1530 bis 1531 steht. FW. - Nach dem Akzisebuch steuerte er auf Seite 260 für Salz, Seite 407 für Mehl. SA 1546, 223. - Er leistete am Freitag nach Johan Babtist 1532 für einen Neubürger Bürgschaft. ad P.8.A.19.a.3.- Und weiter 1541 nach Epiphan. für Alke, Ehefrau d. Bernt van Dissen, 1546 nach 3 könige für seine Ehefrau Gretke, 1547 nach 3 Könige zusammen mit seinem Bruder Hinrick für seinen Vater Gert Steffen, 1552 nach Johannes für Gesche, Jürgen Murjans Ehefrau.- Ein jüngerer Daniel Stuve empfing am Freitag nach Johannes Babtist 1598 das Bürgerrecht Bremens als Bürgersohn, ohne Bürgenhilfe also. ad P.8.A.19.a.3.-