Stuven, Hans Buchbinder, nach Rhederbuch in Jahren 1558, 1559 und 1565 für das Rathaus be-schäftigt, vermutlich identisch mit "Hans de bokebynder vor der brugge" im Schütting-buch von 1559 bis 1579. FW. - Er hat einen Mehlkauf im Akzisebuch auf Seite 383 versteuert. SA 1546, 224. - Im späteren Berichtsjahr begegnet er auf Seite 44 als Bezieher von "swars". Sa1570, 136. - Seine Ehefrau Wunneke hat 1550 nach Johan-nes Babtist das Bürgerrecht erhalten, für sie bürgte Lüder Gotfrides. ad P.8.A.19.a.3.-