van Sulingen, Dethmer Bürger, ist gemeinsam mit Eggert Kothe Vormund der "Lexesschen", die Sonnabend vor Allerheligen 1484 durch den Stadt-Rentmeister verklagt wird wegen rückständiger StadtRente. Vormunde erklären, daß nicht soviel Geld vorhanden sei, um die Schulden zu bezahlen. Jb. Am 4.5.1500 verlangt der Rat von Groningen die Freigabe von Waren Groninger Bürger, da er die Güter Dethmers freigegeben habe. SR II, 496. Er war Vormund auch der Kinder von Johan Lexse. 1501 kaufte er von Marten van Heyemborch ein Haus an der Warstraße im Süden von Arndt Sand. LB.- Er bürgte im Jahr 1514 für Johan van Bucken, und 1519 für Gebeke, Ehefrau des Johan van Sulingen.- ad P.8.A.19.a.3.-