Tideman, Lüder Seine Einbürgerung findet sich nicht im Bürgerbuch, dagegen wurde er beim Bürgereid des Lüder senior ausdrücklich als dessen Vater genannt. Er kann daher nach aller Wahrscheinlichkeit nur ein Sohn des 1531 eingebürgerten Arend und der 1542 Hausfrau desselben, Steffenie von Rheden oder Gottfriedes gewesen sein. Kohlman, Stammtfl. Tideman.