Wagenfeld, Hinrich Er schließt am 21.Dezember 1551 einen Vertrag über den Kauf einer rente im Jürgenland. SR II, 507.- Er war Canonicus an St.Stephani, und 1577 Prozeßbevollmächtigter der Kinder des Luder Rode aus dessen Konkubinat u. später legimitierter Ehe mit Metke Rogge. Er richtete sich gegen die noch lebenden Geschwister des Luder oder deren Erben Burchad Herde, Hinrich Werenberg, Carsten Polemann und Consorten, um den Kinder des Luder angemessenen Anteil am Nachlaß ihres Großvaters Hinrich Rode zu erkämpfen. 2-Qq.4.a.2.a. R. - Er war mit Anna Rode, Tochter des Canonicus Lüder, verheiratet. Gold. Buch Seite 395. - Freitag nach Johannes Babtist 1565 erwarb er Bürgerrecht am Freitag nach Johannes, "eines Bürgers Sohn" und daher ohne Bürgen. ad P.8.A.19.a.3.-