Wagenfelt, Lüder Sein Bürgerrecht empfing er am Freitag nach Joh. Babtist des Jahres 1535, als LÜder Schulle sowie Herman Meyger für ihn die Bürgschaft leisteten. Seine Ehefrau Anne erwarb am Freitag nach Heil. drei Könige 1559 ihr Bürgerrecht, für sie bürgte Peter Boleken. Ein jüngerer Gleichnamiger wurde 1561 am Freitag nach 3 Könige eingebürgert, Gerwert Kopken und Herman Klausing waren seine Bürgen. ad P.8.A.19.a.3.-