de Wailge - Walie, Alardus Bürger, erstmals 1206 in Erzbischof Hartwigs II. Urkunde zur Aufhebung des Wifrad erwähnt. Er oder gleichnamiger Sohn schenkt am 1.5.1238 dem Deutschen Orden sein steinernes Haus Langenstr. und 1 Gehöft in Gröpelingen zu mildtätiger Verwendung. 1244 urkundet Kloster Hude, daß es die Länderei jenseits der Weserbrücke, die aus der Schenkung des Alard von Walie und Ludolf von Nienburg stammten, an das Heiligengiesthaus in Bremen verkauft hat. Am 23.4.1257 nennt Erzbischof Gerhard II. bei Güterbestätigung für Kloster Lilienthal auch eine Schenkung Alards de Walie, und noch am 23.4.1259 spricht Probst Albert bei einem Besitztausch mit Hermann Stake von Alardo de Vealie´s Collation. BU.